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Voraussetzungen des Auswärtigen Amts
Diese Voraussetzungen nennt die Website des Auswärtigen Amts für die Bewerbung.
Alter
Keine Höchstaltersgrenze für die Einstellung; die Berufung ins Beamtenverhältnis erfolgt grundsätzlich vor Vollendung des 50. Lebensjahres (Ausnahmen nach § 48 BHO)
Schulabschluss
Gehobener Dienst: Hochschulzugangsberechtigung (Bewerbung mit dem letzten Zeugnis der Vorabschlussklasse möglich); mittlerer Dienst: je nach Stellenausschreibung
Weitere Voraussetzungen
Weltweite Versetzungsbereitschaft, uneingeschränkte gesundheitliche Eignung, gegebenenfalls Sicherheitsüberprüfung nach dem SÜG
Quelle: Website des Auswärtigen Amts, Stand 29. Oktober 2026: www.auswaertiges-amt.de