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Voraussetzungen der Justiz NRW

Diese Voraussetzungen nennt die Website der Justiz NRW für die Bewerbung.

Alter

Justizfachwirt: am Ende der Ausbildung in der Regel noch keine 42 J.; Vollzug: ≥18 J. bei Einstellung, <40 J. bei Verbeamtung auf Widerruf (Schwerbehinderte <43)

Schulabschluss

Justizfachwirt: Fachoberschulreife oder gleichwertig. Vollzug: Fachoberschulreife oder Hauptschulabschluss + abgeschlossene Berufsausbildung

Staatsangehörigkeit

Deutsch (Art. 116 GG) oder EU-Mitgliedstaat

Weitere Voraussetzungen

Eintreten für die FDGO; charakterliche, geistige, körperliche Eignung; amtsärztliche Dienstfähigkeit

Sport

nicht relevant (kein Sporttest)

Quelle: Website der Justiz NRW, Stand 28. Oktober 2026: www.justiz-karriere.nrw