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Voraussetzungen des Justizvollzugs Sachsen

Diese Voraussetzungen nennt die Website des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz für die Bewerbung.

Alter

Am Einstellungstag mindestens 18 und höchstens 39 Jahre alt (Ausnahme: Soldatinnen und Soldaten nach § 9 Abs. 8 bzw. § 13 Soldatenversorgungsgesetz)

Schulabschluss

Realschulabschluss oder Hauptschulabschluss mit abgeschlossener Berufsausbildung

Staatsangehörigkeit

Deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines EU-Mitgliedstaates

Weitere Voraussetzungen

Führerschein der Klasse B oder Erwerb spätestens bis zum Ende der Ausbildung; gesundheitliche Eignung für den Justizvollzugsdienst

Quelle und Stand: Sächsisches Staatsministerium der Justiz, Seite «Justizvollzugsbeamter» und FAQ «Ausbildung im Justizvollzugsdienst», Stand Februar 2026; gelesen am 29. Oktober 2026.