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Voraussetzungen des Justizvollzugs Schleswig-Holstein
Diese Voraussetzungen nennt die Website des Justizvollzugs Schleswig-Holstein für die Bewerbung.
Alter
Vollendung des 18. Lebensjahres bei Einstellung
Schulabschluss
Erster allgemeinbildender Schulabschluss mit abgeschlossener Berufsausbildung, oder mittlerer Bildungsabschluss, oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsstand
Staatsangehörigkeit
Deutsche Staatsangehörigkeit, die eines EU-Mitgliedstaates oder eines anderen Vertragsstaates (Island, Liechtenstein, Norwegen) oder eines Drittstaates nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 c) Beamtenstatusgesetz (zum Beispiel Schweiz)
Weitere Voraussetzungen
Keine gerichtlichen Vorstrafen; sportliche Fitness; Bereitschaft zu Wechselschicht-, Nacht-, Wochenend- und Feiertagsdienst
Sport
Hindernisparcours in der Sporthalle, 4 ½ Runden (ca. 400 m): bestanden bei höchstens 2:50 Minuten (Frauen) und 2:30 Minuten (Männer)
Quelle: Website des Justizvollzugs Schleswig-Holstein, Stand 29. Oktober 2026: www.schleswig-holstein.de