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Voraussetzungen des LPA Bayern (2. QE)

Diese Voraussetzungen nennt die Website des LPA Bayern (2. QE) für die Bewerbung.

Alter

Noch nicht 45 Jahre alt zu Beginn der Ausbildung

Schulabschluss

Qualifizierender Abschluss der Haupt- oder Mittelschule oder mittlerer Schulabschluss bis September 2027 (Justiz, allgemeiner Vollzugsdienst: bis Februar 2027, auch einfacher Abschluss mit förderlicher Berufsausbildung)

Staatsangehörigkeit

Deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines anderen EU-Staates, von Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz bis zur Einstellung

Quelle: Website des LPA Bayern (2. QE), Stand 29. Oktober 2026: www.lpa.bayern.de