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Voraussetzungen der Polizei Schleswig-Holstein

Diese Voraussetzungen nennt die Website der Polizei Schleswig-Holstein für die Bewerbung.

Alter

Höchstalter: LG 1.2 noch nicht 47 Jahre 6 Monate, LG 2.1 noch nicht 47 Jahre am Einstellungstag (FAQ, currently published)

Schulabschluss

LG 1.2 (Ausbildung) / LG 2.1 (Studium) eigene «Voraussetzungen»-Seiten (not extracted)

Staatsangehörigkeit

Auch nicht-deutsche Staatsangehörige möglich (gute Deutschkenntnisse; Niederlassungserlaubnis bis 31.05. des Einstellungsjahres; EU/EWR/CH ausgenommen)

Weitere Voraussetzungen

Tätowierungsregeln; kein Kopftuch (Anzugsbestimmungen)

Sport

Sportparcours Frauen max. 2:50 min, Männer max. 2:30 min.

Quelle: Website der Polizei Schleswig-Holstein, Stand 28. Oktober 2026: www.schleswig-holstein.de