Startseite › Polizei Schleswig-Holstein › Voraussetzungen
Voraussetzungen der Polizei Schleswig-Holstein
Diese Voraussetzungen nennt die Website der Polizei Schleswig-Holstein für die Bewerbung.
Alter
Höchstalter: LG 1.2 noch nicht 47 Jahre 6 Monate, LG 2.1 noch nicht 47 Jahre am Einstellungstag (FAQ, currently published)
Schulabschluss
LG 1.2 (Ausbildung) / LG 2.1 (Studium) eigene «Voraussetzungen»-Seiten (not extracted)
Staatsangehörigkeit
Auch nicht-deutsche Staatsangehörige möglich (gute Deutschkenntnisse; Niederlassungserlaubnis bis 31.05. des Einstellungsjahres; EU/EWR/CH ausgenommen)
Weitere Voraussetzungen
Tätowierungsregeln; kein Kopftuch (Anzugsbestimmungen)
Sport
Sportparcours Frauen max. 2:50 min, Männer max. 2:30 min.
Quelle: Website der Polizei Schleswig-Holstein, Stand 28. Oktober 2026: www.schleswig-holstein.de